§ 1
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.933
Nach Gewicht
- BPatG, 20.07.2020 – 18 W (pat) 3/20
- BPatG, 23.05.2016 – 19 W (pat) 16/14
- BPatG, 14.05.2012 – 20 W (pat) 32/08
- BPatG, 23.11.2020 – 11 W (pat) 10/18
- BPatG, 27.02.2017 – 19 W (pat) 28/15
- BPatG, 12.10.2016 – 19 W (pat) 10/15
Zuletzt entschieden
- BPatG, 23.07.2026 – 12 W (pat) 4/24
- BPatG, 29.04.2026 – 18 W (pat) 40/23
- BPatG, 22.04.2026 – 18 W (pat) 30/24
1.933 Entscheidungen zu § 1 PatG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/1#abs-1 (1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/1#abs-2 (2) Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/1#abs-3 (3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/1#abs-4 (4) Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.