§ 138
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/138#abs-1 (1) Im Verfahren über die Rechtsbeschwerde (§ 100) ist einem Beteiligten auf Antrag unter entsprechender Anwendung der §§ 114 bis 116 der Zivilprozeßordnung Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/138#abs-2 (2) Das Gesuch um die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ist schriftlich beim Bundesgerichtshof einzureichen; es kann auch vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. Über das Gesuch beschließt der Bundesgerichtshof.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/138#abs-3 (3) Im übrigen sind die Bestimmungen des § 130 Abs. 2, 3, 5 und 6 sowie der §§ 133, 134, 136 und 137 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, daß einem Beteiligten, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist, nur ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt beigeordnet werden kann.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 138 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 10.08.2011 – X ZA 1/11Löschungsverfahren für ein Gebrauchsmuster: Begründungsmangel der Löschungsentscheidung des Beschwerdegerichts bei Nichtberücksichtigung einer Nichtigkeitsklage gegen ein relevantes älteres Patent - Formkörper mit DurchtrittsöffnungenZitiert von 7
- BGH, 21.08.2008 – X ZA 2/08
- BGH, 11.02.2008 – X ZA 2/07Zitiert von 1
- BGH, 20.01.2004 – X ZA 5/03
- BGH, 23.07.2002 – X ZB 13/02
- BGH, 23.07.2002 – X ZB 15/02
Zuletzt entschieden
- LG Düsseldorf, 19.03.2009 – 4b O 28/08
- BGH, 23.07.2002 – X ZB 14/02Patentrechtliches Beschwerdeverfahren: Reichweite der gerichtlichen Hinweispflicht zur Abgabe einer geänderten Anspruchsfassung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 138 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.