Gesetze / Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
PartGG§ 6 Rechtsverhältnis der Partner untereinander
Stand: 29.10.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PartGG/6#abs-1 (1) Die Partner erbringen ihre beruflichen Leistungen unter Beachtung des für sie geltenden Berufsrechts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PartGG/6#abs-2 (2) Ein Partner kann im Partnerschaftsvertrag nicht von der Führung solcher Geschäfte ausgeschlossen werden, die die Ausübung des eigenen Berufes betreffen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PartGG/6#abs-3 (3) Im übrigen richtet sich das Rechtsverhältnis der Partner untereinander nach dem Partnerschaftsvertrag. Soweit der Partnerschaftsvertrag keine Bestimmungen enthält, sind § 116 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3 bis 6 sowie die §§ 117, 118 und 119 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 6 PartGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Stuttgart, 09.10.2024 – 49 O 4/24Zitiert von 1
- LG Stuttgart, 23.01.2024 – 49 O 142/23Zitiert von 1
- BVerfG, 12.01.2016 – 1 BvL 6/13Unvereinbarkeit des Sozietätsverbots aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO mit Art. 12 Abs. 1 GG; hier: gemeinschaftliche Berufsausübung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Ärztinnen und Ärzten oder mit Apothekerinnen und Apothekern im Rahmen einer PartnerschaftsgesellschaftZitiert von 44
- BGH, 15.02.2022 – II ZB 6/21Partnerschaftsregistersache: Zulässigkeit einer Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt in Baden-Württemberg
- FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2024 – 1 K 1125/23
- BFH, 26.02.1999 – XI R 66/97Vertretung vor dem Bundesfinanzhof: Keine Vertretungsbefugnis einer Partnerschaftsgesellschaft zur Einlegung der Revision Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BPatG, 04.06.2025 – 29 W (pat) 25/17Markenbeschwerdesache - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender BestimmtheitZitiert von 3
- VG Köln, 15.05.2023 – 24 L 1990/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 – 1 L 45/19Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 PartGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.10.2024 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 320)
BGBl. 2024 I Nr. 320
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3436)
BGBl. 2021 I S. 3436
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.