Gesetze / Personenstandsgesetz
PStG§ 3 Personenstandsregister
Stand: 04.11.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/3#abs-1 (1) Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich
Die Registereinträge bestehen aus einem urkundlichen Teil (Haupteintrag und Folgebeurkundungen) und einem Hinweisteil.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/3#abs-2 (2) Die Personenstandsregister werden elektronisch geführt. Die Beurkundungen in den Personenstandsregistern sind jährlich fortlaufend zu nummerieren und mit der Angabe des Familiennamens des zugriffsberechtigten Standesbeamten abzuschließen. Die Identität der Person, die die Eintragung vornimmt, muss jederzeit erkennbar sein. Das Programm muss eine automatisierte Suche anhand der in die Personenstandsregister aufzunehmenden Angaben zulassen; die Register müssen jederzeit nach Jahreseinträgen ausgewertet werden können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/3#abs-3 (3) Den Registereinträgen werden als funktionale Ordnungsmerkmale außerhalb des urkundlichen Teils und des Hinweisteils
zugeordnet.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 3 PStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Dresden, 02.04.2020 – 2 Wx 33/18
- KG, 04.07.2017 – 1 W 153/16Zitiert von 7
- OLG Köln, 16.08.1993 – 16 WX 133/93
- OLG Köln, 23.04.1993 – 16 Wx 82/93
- OLG Köln, 15.03.1993 – 16 Wx 57/93Zitiert von 1
- BGH, 26.04.2023 – XII ZB 187/20Eheregister: Eintragung von einvernehmlichen Ehescheidungen vor dem italienischen Zivilstandsbeamten ohne vorherige Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.10.2020 – XII ZB 187/20Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel IIa-Verordnung: Behandlung einer außergerichtlichen Privatscheidung durch einvernehmliche Erklärungen der Ehegatten vor einem italienischen Standesbeamten; Entbehrlichkeit der Anerkennung der Eheauflösung vor der Beurkundung in einem deutschen EheregisterZitiert von 4
- BGH, 22.04.2020 – XII ZB 383/19Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach PStG und TSGZitiert von 12
- VG Schleswig, 16.04.2020 – 11 B 25/20
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 PStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.10.2025 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Oktober 2025 (BGBl. I Nr. 262)
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28.03.2021 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I 591 iVm Bek)
BGBl. 2021 I S. 591
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12.04.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. April 2019 (BGBl. I 496)
BGBl. 2019 I S. 496
BGBl. 2019 I S. 496 Gesetzgebungsmaterialien
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20.11.2015 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I 2010)
BGBl. 2015 I S. 2010
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.