Gesetze / Personenstandsgesetz
PStG§ 15 Eintragung in das Eheregister
Stand: 01.11.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/15#abs-1 (1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/15#abs-2 (2) Zum Eheeintrag wird hingewiesen
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 15 PStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 05.02.2013 – 17 W 9/12Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 28.10.2003 – 11 Wx 8/03Zitiert von 1
- BGH, 05.05.2021 – XII ZB 189/20Personenstandssache: Inhalt der Eheurkunde bei Änderung der Vornamen nach der Eheschließung auf der Grundlage des Transsexuellengesetzes
- BGH, 18.07.2016 – AnwZ (Brfg) 43/15Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Eintragung des Geburtsnamens anstelle des Familiennamens in das Rechtsanwaltsverzeichnis
- OLG Hamm, 22.12.2015 – 15 W 137/14Zitiert von 8
- BGH, 04.09.2013 – XII ZB 526/12Personenstandssache: Eintragung eines akademischen Grades eines Elternteils im GeburtenregisterZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OLG München, 14.08.2026 – 31 Wx 192/25 eNachbeurkundung einer Eheschließung: Umfang der Amtsermittlungspflicht bei zweifelhafter Identität des Antragstellers; Beteiligung des anderen Ehegatten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 16.01.2026 – 26 W 14/25Zitiert von 2
- KG, 31.07.2025 – 1 W 303/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 PStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.10.2022 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I 1744)
BGBl. 2022 I S. 1744
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12.04.2019 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 12. April 2019 (BGBl. I 496)
BGBl. 2019 I S. 496
BGBl. 2019 I S. 496 Gesetzgebungsmaterialien
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07.05.2013 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I 1122)
BGBl. 2013 I S. 1122
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.