Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 70 Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Einspruchs
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/70#abs-1 (1) Sind die Vorschriften über die Einlegung des Einspruchs nicht beachtet, so verwirft das Gericht den Einspruch als unzulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/70#abs-2 (2) Gegen den Beschluß ist die sofortige Beschwerde zulässig.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 70 OWiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 22.02.2005 – KRB 28/04
- BGH, 09.08.1960 – 1 StR 675/59Zitiert von 1
- LG Münster, 12.10.2015 – 2 Qs-89 Js 1834/15-76/15
- AG Köln, 16.11.2023 – 582 OWi 65/23
- AG Wuppertal, 05.07.2021 – 82 OWi-623 Js 547/21-12/21
- OLG Thüringen, 10.11.2017 – 1 OLG 145 SsBs 49/16
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 21.03.2024 – 1 ORbs 55/24
- AG Köln, 03.08.2023 – 582 OWi 39/23Zitiert von 1
- AG Tiergarten, 05.04.2022 – (310 OWi) 3034 Js-OWi 3776/22 (161/22), 310 OWi 161/22Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 70 OWiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2018 Ausfertigung
§ 70 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.