Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 67 Form und Frist
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/67#abs-1 (1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/67#abs-2 (2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
Wird zitiert von 145 Entscheidungen zu § 67 OWiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- AG Wuppertal, 05.07.2021 – 82 OWi-623 Js 547/21-12/21
- BGH, 20.12.1979 – 1 StR 164/79Zitiert von 5
- OLG Thüringen, 02.09.2024 – 1 ORbs 371 SsBs 96/24
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 – VGH B 71/20
- OLG Düsseldorf, 24.05.2011 – V-1 Kart 12/11 (OWi)
- BayObLG, 21.12.2023 – 202 ObOWi 1264/23Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Bremen, 02.07.2026 – 5 V 1509/26Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 02.12.2025 – 206 StRR 359/25
- VG Düsseldorf, 11.09.2025 – 6 K 8114/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 67 OWiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
17.12.2018 Ausfertigung
§ 67 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
-
26.01.1998 Ausfertigung
§ 67 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I 156, 340; 1999 I 1237)
BGBl. 1998 I S. 156
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.