Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 509
Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen
24 Normen · Ausgangsfassung vom 13.04.2022 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Kinderrechte, Grundsätze
- § 2 Ziele, Aufgaben und Begriffsbestimmungen
- § 3 Kinder- und Jugendhilfe, Recht auf Beratung, Beteiligung und Information
- § 4 Aufgaben des Jugendamtes im Kinderschutzverfahren
- § 5 Fachliche Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 6 Stelle für Qualitätssicherung
- § 7 Qualitätsberatung
- § 8 Qualitätsentwicklungsverfahren
- § 9 Netzwerke Kinderschutz
- § 10 Pflegekinderhilfe
- § 11 Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
- § 12 Belastungsausgleich durch das Land
- § 13 Überprüfung der Kostenfolgeabschätzung
- § 14 Förderung durch das Land
- § 15 Erprobung innovativer Maßnahmen im Kinderschutz
- § 16 Datenschutz
- § 17 Berichtswesen
- § 18 Aufgabenübertragung, Rechtsstellung, Finanzierung und Zusammenarbeit
- § 19 Aufgaben
- § 20 Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung
- § 21 Berichtspflicht
- § 22 Beteiligungsverfahren und Evaluationsklausel
- § 23 Berichtspflicht
- § 24 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
10.07.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.07.2025
GV. NRW. S. 647
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).