Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 509

Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen

24 Normen · Ausgangsfassung vom 13.04.2022 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Kinderrechte, Grundsätze
  3. § 2 Ziele, Aufgaben und Begriffsbestimmungen
  4. § 3 Kinder- und Jugendhilfe, Recht auf Beratung, Beteiligung und Information
  5. § 4 Aufgaben des Jugendamtes im Kinderschutzverfahren
  6. § 5 Fachliche Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  7. § 6 Stelle für Qualitätssicherung
  8. § 7 Qualitätsberatung
  9. § 8 Qualitätsentwicklungsverfahren
  10. § 9 Netzwerke Kinderschutz
  11. § 10 Pflegekinderhilfe
  12. § 11 Schutzkonzepte in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
  13. § 12 Belastungsausgleich durch das Land
  14. § 13 Überprüfung der Kostenfolgeabschätzung
  15. § 14 Förderung durch das Land
  16. § 15 Erprobung innovativer Maßnahmen im Kinderschutz
  17. § 16 Datenschutz
  18. § 17 Berichtswesen
  19. § 18 Aufgabenübertragung, Rechtsstellung, Finanzierung und Zusammenarbeit
  20. § 19 Aufgaben
  21. § 20 Grundsätze der Aufgabenwahrnehmung
  22. § 21 Berichtspflicht
  23. § 22 Beteiligungsverfahren und Evaluationsklausel
  24. § 23 Berichtspflicht
  25. § 24 Inkrafttreten
  26. Anlage 1 Anlage 1

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    10.07.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.07.2025

    GV. NRW. S. 647

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).