Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2006 S. 446
Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der Handwerksordnung (HwO) sowie die Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
17 Normen · ausgefertigt 05.09.2006 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt I Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung
- § 1 Landesausschuss für Berufsbildung
- § 2 Berufsbildungsausschuss
- § 3 Entschädigungen
- § 4 Eignungsfeststellung, Untersagung des Einstellens und Ausbildens sowie Überwachung
- Abschnitt II Landschaftsverbände als zuständige Stelle
- § 5
- Abschnitt IIa Landwirtschaftskammer als zuständige Stelle
- § 5a
- Abschnitt III Regelungen für den öffentlichen Dienst
- § 6 Zuständige Stellen im öffentlichen Dienst für die Berufsbildung im Sinne des § 73 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes
- § 6a Zuständige oberste Landesbehörde für die Bestätigung einerFortbildungsprüfungsregelung
- § 7 Sonstige zuständige Stellen im öffentlichen Dienst
- § 8 Zuständige Stellen im öffentlichen Dienst nach der Ausbilder-Eignungsverordnung
- Abschnitt IV Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
- § 9 Landschaftsverbände als zuständige Stelle
- § 9a Zuständige Stellen der Hauswirtschaft im Sinne desBerufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
- § 10 Zuständige Stellen im öffentlichen Dienst für die Berufsbildung im Sinnedes § 8 Absatz 4 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
- Abschnitt V Kooperation der zuständigen Stellen
- § 10a
- Abschnitt VI Ordnungswidrigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz
- § 11
- Abschnitt VII Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 12 Übergangsregelung
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschriften
- Schlussformel