§ 92 Wahrheitspflicht
Stand: 10.06.2019
In den Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof haben die Beteiligten ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 92 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 08.12.2022 – 30 W (pat) 2/21Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - „Helikoide Käseform III“ (dreidimensionale Marke) – Unterscheidungskraft – beschreibendes Zeichen – (zukünftiges) FreihaltebedürfnisZitiert von 2
- BPatG, 08.12.2022 – 30 W (pat) 38/20Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - „Helikoide Käseform“ (dreidimensionale Marke) – Unterscheidungskraft – beschreibendes Zeichen – (zukünftiges) FreihaltebedürfnisZitiert von 2
- BPatG, 08.12.2022 – 30 W (pat) 1/21Markenbeschwerdeverfahren – Nichtigkeitsverfahren - „Helikoide Käseform II“ (dreidimensionale Marke) – Unterscheidungskraft – beschreibendes Zeichen – (zukünftiges) FreihaltebedürfnisZitiert von 2
- BPatG, 26.06.2019 – 27 W (pat) 59/17Markenbeschwerdeverfahren – "GlamHair" – fehlende Unterscheidungskraft – zur Anregung der Einholung eines Sachverständigengutachtens – Erfordernis von Indizien
- BPatG, 29.04.2014 – 27 W (pat) 8/14Markenbeschwerdeverfahren – "Glückspilz" – Anmeldungszweck der Monopolisierung einer dekorativen Verwendung - bösgläubige Markenanmeldung
- BPatG, 10.10.2012 – 29 W (pat) 48/12
Zuletzt entschieden
- BPatG, 26.01.2010 – 24 W (pat) 142/05Markenbeschwerdeverfahren – "VOLKSFLAT" – Voreintragungen identischer oder ähnlicher Marken können Anlass zur kritischen Überprüfung geben - kein Auseinandersetzen im einzelnen erforderlich - Äußerung zu deren Schutzfähigkeit oder Schutzunfähigkeit nicht erforderlichZitiert von 21
- BPatG, 16.02.2004 – 30 W (pat) 199/02Zitiert von 1
- BPatG, 22.10.2002 – 27 W (pat) 78/01Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 92 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 92 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.