Gesetze / Markengesetz

MarkenG

§ 93 Amtssprache und Gerichtssprache

Stand: 10.06.2019

Gewerblicher RechtsschutzBund4 Entscheidungen

Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.

§ 92 § 93a