§ 93 Amtssprache und Gerichtssprache
Stand: 10.06.2019
Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 93 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BPatG, 21.11.2024 – 25 W (pat) 55/21
- BPatG, 24.03.2022 – 25 W (pat) 528/21Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - „Alex (Wortmarke)/ALEX (Unionswort-/Bildmarke)“ – Verwechslungsgefahr – Einrede der Nichtbenutzung – teilweise Löschung – unselbstständige Anschlussbeschwerde - durchschnittliche Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke
- BPatG, 15.01.2015 – 25 W (pat) 76/11Markenbeschwerdeverfahren – „Yosaja/YOSOI“ – Nichtbenutzungseinrede – zur Auslegung von verfahrensrechtlichen Erklärungen – Schutzumfang einer Marke in Bezug auf die Waren und DienstleistungenZitiert von 17
- BPatG, 15.07.2008 – 27 W (pat) 113/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.