§ 76 Gang der Verhandlung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/76#abs-1 (1) Der oder die Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/76#abs-2 (2) Nach Aufruf der Sache trägt der oder die Vorsitzende oder der Berichterstatter oder die Berichterstatterin den wesentlichen Inhalt der Akten vor.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/76#abs-3 (3) Hierauf erhalten die Beteiligten das Wort, um ihre Anträge zu stellen und zu begründen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/76#abs-4 (4) Der oder die Vorsitzende hat die Sache mit den Beteiligten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erörtern.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/76#abs-5 (5) Der oder die Vorsitzende hat jedem Mitglied des Senats auf Verlangen zu gestatten, Fragen zu stellen. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet der Senat.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/76#abs-6 (6) Nach Erörterung der Sache erklärt der oder die Vorsitzende die mündliche Verhandlung für geschlossen. Der Senat kann die Wiedereröffnung beschließen.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 76 MarkenG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 26.02.2013 – 33 W (pat) 134/08Zitiert von 1
- BPatG, 15.01.2013 – 33 W (pat) 134/08Markenbeschwerdelöschungsverfahren "SUPERFUND" – Unzulässigkeit des Löschungsantrags einer gelöschten GmbH – zur Nebenintervention – zum Beteiligtenwechsel – keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung -
- BGH, 22.06.2011 – I ZB 9/10Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht in einer Markensache: Entscheidung an Verkündungs Statt nach geschlossener mündlicher Verhandlung - StahlschluesselZitiert von 6
- BGH, 09.09.2010 – I ZB 81/09Markenrechtliches Löschungsverfahren: Bedingt erklärter Teilverzicht; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch nicht hinreichend klar erteilten gerichtlichen Hinweis – Yoghurt-GumsZitiert von 6
- BPatG, 30.08.2017 – 30 W (pat) 510/16Markenbeschwerdeverfahren – "Revier IP“ – Unterscheidungskraft – FreihaltebedürfnisZitiert von 4
- BPatG, 05.01.2015 – 25 W (pat) 14/13Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Crosstape" – Freihaltungsbedürfnis – keine Unterscheidungskraft - keine Kostenauferlegung
Zuletzt entschieden
- BPatG, 04.06.2025 – 29 W (pat) 25/17Markenbeschwerdesache - Löschungs- bzw. Nichtigkeitsverfahren - Farbmarke ROT - unzulässige Ablehnungsanträge - zur Partei-/Prozessfähigkeit bzw. zur wirksamen anwaltlichen Vertretung der Beschwerdegegnerin - keine Markenfähigkeit aufgrund fehlender BestimmtheitZitiert von 3
- BPatG, 10.10.2022 – 26 W (pat) 501/18Markenbeschwerdesache – „EDITION H“ (Wort-/Bildmarke) / „EDITION“ (Unionswortmarke) – keine VerwechslungsgefahrZitiert von 2
- BPatG, 26.03.2020 – 26 W (pat) 46/17Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "Kirmeskind" – Freihaltungsbedürfnis - bösgläubige Markenanmeldung – Kostenentscheidung - KostenauferlegungZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 76 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 76 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.