Gesetze / Markengesetz

MarkenG

§ 123 Unterrichtung der Kommission

Stand: 01.05.2022

Gewerblicher RechtsschutzBund2 Fassungen1 Entscheidung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Unionsmarkengerichte erster und zweiter Instanz sowie jede Änderung der Anzahl, der Bezeichnung oder der örtlichen Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte erster und zweiter Instanz mit.

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