Gesetze / Landesrecht Bayern / MSO · GVBl. S. 116, BayRS 2232-3-K

Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (KWMBl. S. 106)

35 Normen · Ausgangsfassung vom 04.03.2013 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Anmeldung und Aufnahme
  4. § 3 Übertritt an eine andere Schule
  5. § 4 Gastschulverhältnisse
  6. § 5 Überweisung an ein Förderzentrum
  7. § 6 Übertritt an ein Gymnasium oder an eine Realschule
  8. § 7 Aufnahme in Mittlere-Reife-Klassen und Vorbereitungsklassen
  9. § 8 Wechsel an die oder innerhalb der Mittelschule
  10. § 9 Einrichtung von Klassen, Gruppen und Arbeitsgemeinschaften
  11. § 10 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache
  12. § 11 Stundentafeln
  13. § 12 Leistungsnachweise
  14. § 13 Bewertung der Leistungen
  15. § 14 Förderplan
  16. § 15 Entscheidung über das Vorrücken
  17. § 16 Vorrücken auf Probe
  18. § 17 Freiwilliges Wiederholen, Überspringen einer Jahrgangsstufe
  19. § 18 Zwischen- und Jahreszeugnisse
  20. § 19 Erfolgreicher Abschluss
  21. § 20 Erwerb einer entsprechenden Schulbildung
  22. § 21 Nachträglicher Erwerb
  23. § 22 Praxisklasse und Deutschklasse
  24. § 23 Besondere Leistungsfeststellung
  25. § 24 Feststellungskommission
  26. § 25 Bewertung der Leistungen
  27. § 26 Zeugnis
  28. § 27 Nachholung und Wiederholung
  29. § 28 Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber, Gleichwertigkeitsanerkennung
  30. § 29 Abschlussprüfung
  31. § 30 Prüfungsausschuss
  32. § 31 Bewertung der Leistungen, Zeugnis
  33. § 32 Nachholung und Wiederholung
  34. § 33 Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber
  35. § 34 Zuerkennung
  36. § 35 Inkrafttreten
  37. Schlussformel
  38. Anlage 1 (zu § 11) Stundentafel
  39. Anlage 2 (zu § 11) Stundentafel für die Deutschklassen in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 der Mittelschule
  40. Anlage 3 (zu § 11) Stundentafel für die Praxisklassen
  41. Anlage 4 (zu § 11) Rahmenstundentafel für den schulischen Teil der Ausbildung in der Berufsorientierungsklasse der Mittelschule

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    01.07.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 6 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.