Gesetze / Landesrecht Bayern / Mittelschulordnung
MSO§ 11 Stundentafeln
Stand: 25.08.2026
Es gelten die als Anlagen 1 bis 4 angefügten Stundentafeln einschließlich der Bestimmungen zu den Stundentafeln. Das Staatsministerium kann bei Vorliegen besonderer Umstände Abweichungen von der Stundentafel für die Dauer eines Schuljahres vornehmen.