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MSO

§ 11 Stundentafeln

Stand: 25.08.2026

Bayern

Es gelten die als Anlagen 1 bis 4 angefügten Stundentafeln einschließlich der Bestimmungen zu den Stundentafeln. Das Staatsministerium kann bei Vorliegen besonderer Umstände Abweichungen von der Stundentafel für die Dauer eines Schuljahres vornehmen.

§ 10 § 12