Gesetze / Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
LwVfG§ 5
Stand: 10.06.2019
Die ehrenamtlichen Richter üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Sie sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 5 LwVfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Hamm, 18.07.2024 – 10 W 128/23Zitiert von 1
- OLG Hamm, 18.07.2024 – 10 W 24/24
- OLG Brandenburg, 20.06.2013 – 5 W (Lw) 5/12Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 30.05.2013 – 5 W (Lw) 6/12Zitiert von 2
- OLG Brandenburg, 26.01.2012 – 5 W (Lw) 10/11
- OLG Zweibrücken, 18.03.2011 – 4 WLw 110/10Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.12.1974 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I 3686)
BGBl. 1974 I S. 3686
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.