Gesetze / Landesrecht Brandenburg / LVO · GVBl.II/19, [Nr. 82]

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg (Laufbahnverordnung - LVO)

35 Normen · Ausgangsfassung vom 01.10.2019 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: LVO

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Förderung der Leistungsfähigkeit
  3. § 3 Laufbahnen, Laufbahnordnungsbehörden
  4. § 4 Ausschreibung
  5. § 5 Erwerb der Laufbahnbefähigung
  6. § 6 Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
  7. § 7 Laufbahnwechsel
  8. § 8 Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt
  9. § 9 Probezeit
  10. § 10 Voraussetzungen einer Beförderung
  11. § 11 Übertragung höher bewerteter Dienstposten
  12. § 12 Laufbahnrechtliche Dienstzeiten
  13. § 13 Nachteilsausgleich
  14. § 14 Schwerbehinderte Menschen
  15. § 15 Teilzeitbeschäftigung
  16. § 16 Dienstliche und eigene Fortbildung
  17. § 17 Anerkennung der bei Dienstherren außerhalb des Geltungsbereiches des Landesbeamtengesetzes erworbenen Laufbahnbefähigung
  18. § 18 Übernahme von Richterinnen und Richtern
  19. § 19 Einstellung der Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber in den Vorbereitungsdienst
  20. § 20 Vorbereitungsdienst, Laufbahnprüfung
  21. § 21 Zulassung zum Aufstieg, Auswahlverfahren
  22. § 22 Allgemeine Regelungen für den Aufstieg
  23. § 23 Anerkennung externer Ausbildung, Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst
  24. § 24 Besondere Einstellungsvoraussetzungen der technischen Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
  25. § 25 Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes
  26. § 26 Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes
  27. § 27 Allgemeines
  28. § 28 Bildungsvoraussetzungen
  29. § 29 Hauptberufliche Tätigkeit
  30. § 30 Feststellung der Befähigung
  31. § 31 Aufstieg in Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst
  32. § 32 Andere Bewerberinnen, andere Bewerber
  33. § 33 Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
  34. § 34 Übergangsregelungen
  35. § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  36. Anlage 1 (zu § 3) - Laufbahnen mit geregelter Ausbildung (Vorbereitungsdienst) und Laufbahnordnungsbehörden
  37. Anlage 2 (zu den §§ 3 und 27) - Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnordnungsbehörden
  38. Anlage 3 (zu den §§ 27 und 28) - Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit der Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 35 neueste Änderung
  2. 23.08.2026 — 1 Norm geändert · § 35
  3. Stand der amtlichen Fassung

    19.08.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. August 2026 (GVBl.II/26, [Nr. 37])

  4. Historischer Änderungsnachweis

    23.04.2026 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 23.04.2026, Artikel 14

    §§ 17, 18 geändert

    GVBl. I 2026, Nr. 13, S. 7

  5. Historischer Änderungsnachweis

    05.03.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.03.2024, Artikel 95

    § 9 geändert

    GVBl. I 2024, Nr. 09, S. 37

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).