Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Laufbahnverordnung
LVOAnlage 3 (zu den §§ 27 und 28) - Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit der Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 3 LVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.