Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Laufbahnverordnung

LVO

Anlage 3 (zu den §§ 27 und 28) - Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit der Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst

Stand: 01.09.2026

Brandenburg

Für Anlage 3 LVO liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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