Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Laufbahnverordnung
LVOAnlage 1 (zu § 3) - Laufbahnen mit geregelter Ausbildung (Vorbereitungsdienst) und Laufbahnordnungsbehörden
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 1 LVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.