Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Laufbahnverordnung
LVOAnlage 2 (zu den §§ 3 und 27) - Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst und Laufbahnordnungsbehörden
Stand: 01.09.2026
Für Anlage 2 LVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.