Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Laufbahnverordnung

LVO

§ 3 Laufbahnen, Laufbahnordnungsbehörden

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Die im Land Brandenburg eingerichteten Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst ergeben sich aus Anlage 1, die Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst aus Anlage 2. Laufbahnordnungsbehörden sind die in den Anlagen 1 und 2 genannten obersten Dienstbehörden.

Einzelnorm

§ 2 § 4