Gesetze / Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

KfzHV

§ 2 Leistungen

Stand: 10.06.2019

Bund30 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KfzHV/2#abs-1 (1) Die Kraftfahrzeughilfe umfaßt Leistungen

1.
zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
2.
für eine behinderungsbedingte Zusatzausstattung,
3.
zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KfzHV/2#abs-2 (2) Die Leistungen werden als Zuschüsse und nach Maßgabe des § 9 als Darlehen erbracht.

§ 1 § 3