Gesetze / Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
KfzHV§ 9 Leistungen in besonderen Härtefällen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 24
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 03.12.2018 – L 5 R 213/17Zitiert von 2
- BSG, 20.02.2002 – B 11 AL 60/01 RZitiert von 3
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2007 – L 1 R 2/05
- BSG, 08.02.2007 – B 7a AL 34/06 RZitiert von 18
- LSG Hessen, 03.12.2018 – L 5 R 212/17Zitiert von 1
- LSG NRW, 11.12.2000 – L 3 RA 26/99
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.11.2025 – B 5 R 11/24 R(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Kfz-Hilfe - Absetzung des Verkehrswertes eines darlehensfinanzierten, sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs von dem Höchstbetrag nach § 5 Abs 1 KfzHV)
- OVG NRW, 08.04.2024 – 12 A 405/23
- SG Detmold, 20.02.2024 – S 21 R 430/23 ER
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 KfzHV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KfzHV/9#abs-1 (1) Zur Vermeidung besonderer Härten können Leistungen auch abweichend von § 2 Abs. 1, §§ 6 und 8 Abs. 1 erbracht werden, soweit dies
Im Rahmen von Satz 1 Nr. 2 kann auch ein Zuschuß für die Beförderung des behinderten Menschen, insbesondere durch Beförderungsdienste, geleistet werden, wenn
dabei ist zu berücksichtigen, was der behinderte Mensch als Kraftfahrzeughalter bei Anwendung des § 6 für die Anschaffung und die berufliche Nutzung des Kraftfahrzeugs aus eigenen Mitteln aufzubringen hätte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KfzHV/9#abs-2 (2) Leistungen nach Absatz 1 Satz 1 können als Darlehen erbracht werden, wenn die dort genannten Ziele auch durch ein Darlehen erreicht werden können; das Darlehen darf zusammen mit einem Zuschuß nach § 6 den nach § 5 maßgebenden Bemessungsbetrag nicht übersteigen. Das Darlehen ist unverzinslich und spätestens innerhalb von fünf Jahren zu tilgen; es können bis zu zwei tilgungsfreie Jahre eingeräumt werden. Auf die Rückzahlung des Darlehens kann unter den in Absatz 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen verzichtet werden.