Gesetze / Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
KfzHV§ 3 Persönliche Voraussetzungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 33
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 21.03.2001 – B 5 RJ 8/00 RZitiert von 9
- BSG, 09.12.2010 – B 13 R 83/09 RLeistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - Beschaffung - behinderungsbedingter Bedarf - Verfügen - Verfügungsgewalt - Bedarfsdeckung - Ehegatte - Zulassung - Halter - Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung - Firmenwagen - Berufsausübung - Dauerbezuschussung - Arbeitgeber - Angemessenheit - Wegstreckenentschädigung - Kilometerpauschale - Anschaffungskosten - Antrag - KaufvertragZitiert von 5
- SG Berlin, 27.09.2010 – S 70 AL 1185/07
- SG Dortmund, 29.03.2006 – S 46 (15) RJ 276/01
- BSG, 08.02.2007 – B 7a AL 34/06 RZitiert von 18
- LSG Hessen, 03.12.2018 – L 5 R 213/17Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.11.2025 – B 5 R 11/24 R(Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Kfz-Hilfe - Absetzung des Verkehrswertes eines darlehensfinanzierten, sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs von dem Höchstbetrag nach § 5 Abs 1 KfzHV)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2025 – L 2 BA 29/24
- SG Koblenz, 28.11.2024 – S 10 R 161/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 KfzHV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KfzHV/3#abs-1 (1) Die Leistungen setzen voraus, daß
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KfzHV/3#abs-2 (2) Absatz 1 gilt auch für in Heimarbeit Beschäftigte im Sinne des § 12 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, wenn das Kraftfahrzeug wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist, um beim Auftraggeber die Ware abzuholen oder die Arbeitsergebnisse abzuliefern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KfzHV/3#abs-3 (3) Ist der behinderte Mensch zur Berufsausübung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, wird Kraftfahrzeughilfe geleistet, wenn infolge seiner Behinderung nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KfzHV/3#abs-4 (4) Sofern nach den für den Träger geltenden besonderen Vorschriften Kraftfahrzeughilfe für behinderte Menschen, die nicht Arbeitnehmer sind, in Betracht kommt, sind die Absätze 1 und 3 entsprechend anzuwenden.