Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 8 Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses
Stand: 20.07.2024
Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.
Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuGStand: 20.07.2024
Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.