Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 22 Zustellung des Vergleichs; Austritt
Stand: 20.07.2024
Wird zitiert von 40
Nach Gewicht
- BGH, 27.01.2026 – XI ZR 171/23
- BGH, 27.01.2026 – XI ZR 170/23Bindungswirkung eines Musterentscheids; Reichweite der Prospekthaftung im weiteren Sinne
- BGH, 14.11.2023 – XI ZB 2/21Haftung eines Prospektverantwortlichen für unrichtige wesentliche Angaben; Prospektqualität eines "Informationsblattes"Zitiert von 17
- BGH, 04.05.2021 – II ZB 30/20Kapitalanleger-Musterverfahren: Teilaussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Zulässigkeit der Klage betreffende Feststellungsziele; Verhandlung in der Hauptsache bei nicht rechtskräftigem TeilmusterentscheidZitiert von 3
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 33
Zuletzt entschieden
- BGH, 19.05.2026 – XI ZB 12/22Prospektpflichtige Angaben zu Genehmigungsrisiken bei Immobilienprojektentwicklungen
- BGH, 04.11.2025 – XI ZB 15/22Anforderungen an die Beschwer bei einer Rechtsbeschwerde in einem Kapitalanleger-Musterverfahren; Rechtsschutzbedürfnis für ein Kapitalanleger-Musterverfahren
- BGH, 17.09.2024 – XI ZB 8/21Kapitalanleger-Musterverfahren: Pflicht des Oberlandesgerichts zur Einhaltung der Grenzen von Feststellungszielen
40 Entscheidungen zu § 22 KapMuG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 KapMuG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/22#abs-1 (1) Der genehmigte Vergleich wird den Beigeladenen zugestellt. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung im Musterverfahrensregister ersetzt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/22#abs-2 (2) Beigeladene können innerhalb eines Monats ab Zustellung des Vergleichs ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt werden; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/22#abs-3 (3) Die Beigeladenen sind mit der Zustellung oder Bekanntmachung zu belehren über