Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 6 Unterbrechung des Verfahrens
Stand: 20.07.2024
Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags wird das jeweilige Ausgangsverfahren unterbrochen, soweit die Entscheidung des Rechtsstreits voraussichtlich von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt.
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Nach Gewicht
- BGH, 06.07.2021 – XI ZB 27/19Kapitalanlegermusterverfahren: Zulässigkeit der Ersetzung des Vorlagebeschlusses durch einen Beschluss des OberlandesgerichtsZitiert von 11
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 33
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 2/17Zitiert von 3
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 – 20 Kap 3/17Zitiert von 4
- OLG Frankfurt am Main, 03.07.2013 – 23 Kap 2/06Zitiert von 4
- LG Dortmund, 29.03.2017 – 3 O 321/16Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BGH, 19.05.2026 – XI ZB 12/22Prospektpflichtige Angaben zu Genehmigungsrisiken bei Immobilienprojektentwicklungen
- BGH, 26.02.2026 – III ZB 22/24Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes bei Schadensersatzansprüchen einer kreditgebenden Bank wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen
- OLG Köln, 04.12.2024 – 18 Kap 1/22
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