# § 8 KapMuG 2024 — Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz  
Stand: 20.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ab dem Erlass des Vorlagebeschlusses sind weitere gleichgerichtete Musterverfahrensanträge unzulässig; § 3 ist anzuwenden.

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Zitiervorschlag: § 8 KapMuG 2024

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/8
