Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 13 Anmeldung eines Anspruchs
Stand: 20.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/13#abs-1 (1) Binnen sechs Monaten ab Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses kann gegenüber dem Oberlandesgericht ein Anspruch zum Musterverfahren schriftlich angemeldet werden. Der Anmelder muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/13#abs-2 (2) Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/13#abs-3 (3) Die Anmeldung ist unzulässig, soweit wegen desselben Anspruchs bereits Klage erhoben wurde.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/13#abs-4 (4) Die Anmeldung ist den darin bezeichneten Musterbeklagten zuzustellen.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 13 KapMuG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Stuttgart, 10.09.2008 – 21 O 408/05Zitiert von 3
- BGH, 23.11.2021 – XI ZB 23/20Kapitalanleger-Musterverfahren: Neubestimmung des Musterrechtsbeschwerdeführers
- BGH, 01.07.2014 – II ZB 29/12Kapitalanlagermusterverfahren wegen des Verstoßes eines Anbieters fondsgebundener Lebensversicherungen gegen das gesetzliche Gebot zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten durch eine fehlerhafte Bilanzierungspraxis: Abgrenzung eines Rückversicherungsvertrags von einem - verdeckten - Darlehensvertrag mit einem verbundenen UnternehmenZitiert von 13
- BGH, 17.12.2025 – III ZB 20/24
- BGH, 22.09.2023 – II ZB 14/22Zitiert von 1
- BGH, 10.07.2018 – II ZB 24/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Veröffentlichung von Insiderinformationen in Form eines Aufsichtsratsbeschlusses; Haftung ehemaliger Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Aktiengesellschaft und Kursrelevanz der Verfolgung solcher Schadensersatzansprüche; Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Erweiterung des MusterverfahrensZitiert von 31
Zuletzt entschieden
- OLG Thüringen, 26.01.2024 – 9 U 364/18
- OLG Bremen, 22.06.2022 – 1 Kap 1/17
- OLG Köln, 30.09.2021 – 24 Kap 24/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 KapMuG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.