Rechtsprechung / § 13 KapMuG 2024
Entscheidungen zu § 13 KapMuG 2024
13 Entscheidungen · Anmeldung eines Anspruchs
- LG Stuttgart, 10.09.2008 – 21 O 408/05 Beschluss
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BGH, 23.11.2021 – XI ZB 23/20
Beschluss
Leitsatz Wird über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestimmt das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Fall 2, § 9 Abs. 2 KapMuG einen neuen Musterrechtsbesch…
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BGH, 01.07.2014 – II ZB 29/12
Beschluss
Leitsatz Für die Abgrenzung eines Rückversicherungsvertrags von einem (verdeckten) Darlehensvertrag bei Lebensversicherungen kommt es darauf an, ob ein hinreichender Risikotransfer von dem Erstversicherer auf den Rückversicherer …
- BGH, 17.12.2025 – III ZB 20/24 Beschluss
- BGH, 22.09.2023 – II ZB 14/22 Beschluss
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BGH, 10.07.2018 – II ZB 24/14
Beschluss
Leitsatz 1a. Ob ein ehemaliges Mitglied des Vorstands seine Pflichten verletzt hat, ist eine rechtliche Würdigung, die als Meinungsäußerung mangels Beweisbarkeit keine Tatsache ist. 1b. Für die Auslegung des Begriffs der Auswirku…
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BGH, 19.09.2017 – XI ZB 13/14
Beschluss
Leitsatz 1. Ist ein Zivilprozess im Hinblick auf ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt, können Dritte, denen in dem ausgesetzten Rechtsstreit die Stellung ein…
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BGH, 19.09.2017 – XI ZB 17/15
Beschluss
Leitsatz 1. Jedes Feststellungsziel im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 KapMuG bildet einen eigenständigen Streitgegenstand des Kapitalanleger-Musterverfahrens. 2. Eine ordnungsgemäße Rechtsbeschwerdebegründung im Kapitalanleger-Muste…
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BGH, 29.07.2014 – II ZB 30/12
Beschluss
Leitsatz Ein Prospekt hat sachlich richtig und vollständig über die Risiken der steuerlichen Anerkennungsfähigkeit des konkreten Anlagemodells aufzuklären, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nic…
- OLG Thüringen, 26.01.2024 – 9 U 364/18 Urteil
- OLG Bremen, 22.06.2022 – 1 Kap 1/17 Beschluss
- OLG Köln, 30.09.2021 – 24 Kap 24/20 Beschluss
- OLG Frankfurt am Main, 30.11.2016 – 23 Kap 1/06 Beschluss