Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 11 Beteiligte des Musterverfahrens
Stand: 20.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-1 (1) Beteiligte des Musterverfahrens sind:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-2 (2) Musterkläger ist derjenige Kläger, den das Oberlandesgericht nach § 9 Absatz 3 als solchen bestimmt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-3 (3) Musterbeklagte sind die Beklagten der ausgesetzten Ausgangsverfahren.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-4 (4) Diejenigen Kläger der ausgesetzten Ausgangsverfahren, die nicht zum Musterkläger bestimmt worden sind, sind Beigeladene des Musterverfahrens. Sie sind berechtigt, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen und alle Prozesshandlungen wirksam vorzunehmen, soweit ihre Erklärungen und Handlungen mit Erklärungen und Handlungen des Musterklägers nicht in Widerspruch stehen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/11#abs-5 (5) Das Oberlandesgericht kann den Musterkläger auf Antrag eines Beigeladenen abberufen und nach billigem Ermessen einen neuen Musterkläger nach Maßgabe von § 9 Absatz 3 Satz 2 bestimmen, wenn der Musterkläger das Musterverfahren nicht angemessen führt.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu § 11 KapMuG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 35
- BGH, 21.07.2020 – II ZB 19/19Betroffener Emittent für Schadensersatzansprüche bei Emittentenpublizität am SekundärmarktZitiert von 15
- BGH, 19.09.2017 – XI ZB 13/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch Nebenintervenienten des ausgesetzten Rechtsstreits; Interventionsfähigkeit des Musterverfahrens; Nichtzustellung der StreitverkündungsschriftZitiert von 5
- KG, 17.09.2019 – 4 Kap 1/16Zitiert von 1
- OLG Braunschweig, 12.08.2019 – 3 Kap 1/16Zitiert von 3
- BGH, 14.06.2022 – XI ZB 33/19Kapitalanleger-Musterverfahren: Ingangsetzung der Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde; abschließende Regelung der Angabepflicht für Bezüge und Provisionen im VerkaufsprospektZitiert von 24
Zuletzt entschieden
- BGH, 03.06.2025 – XI ZR 45/24Revision im Musterfeststellungsklageverfahren gegen einseitige Erhöhung von Kontoführungsentgelten durch eine Sparkasse: Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Rückforderung von Entgelterhöhungen in Ansehung eines stillschweigenden Saldoanerkenntnisses des Kunden und einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Zulässigkeit einer Musterfeststellungswiderklage des MusterbeklagtenZitiert von 7
- BGH, 05.07.2024 – XI ZB 7/24
- BGH, 02.07.2024 – XI ZB 29/21Haftung bei fehlgeschlagener Kapitalanlage: Angabe des Wechselkursrisikos in einem Prospekt über die Beteiligung an einem SchiffsfondsZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 KapMuG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.