Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 296 Entbehrlichkeit des Angebots
Stand: 10.06.2019
Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeitig vornimmt. Das Gleiche gilt, wenn der Handlung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Handlung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt.
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Nach Gewicht
- LAG Hamm, 19.04.2018 – 17 Sa 1484/17Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2013 – 2 Sa 69/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.10.2011 – 3 Sa 234/11Zitiert von 1
- LAG Hamm, 12.06.2014 – 11 Sa 1566/13Zitiert von 3
- ArbG Solingen, 04.04.2008 – 5 Ca 2123/07 lev
- BGH, 12.05.2022 – III ZR 78/21Anspruch der Betreiberin einer Praxis für Ergotherapie auf Zahlung einer Ausfallpauschale für kurzfristig abgesagte Termine zur Behandlung minderjähriger Kinder: Behandlungsvertrag zwischen den Eltern und dem Behandelnden; Vergütungsanspruch bei Annahmeverzug; Vereinbarung eines Behandlungstermins als kalendermäßige Bestimmung; rechtliche Unmöglichkeit der Leistungsbewirkung bei Nichtbeachtung von Bestimmungen einer CoronaschutzverordnungZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LAG Köln, 19.03.2026 – 6 Sa 633/23
- LG Rottweil, 29.01.2026 – 6 O 76/26
- OLG München, 14.01.2026 – 7 U 4008/23 e
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