Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz

KSVG

§ 34a

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KSVG/34a?asof=2021-07-24#abs-1 (1) Der Bund leistet im Haushaltsjahr 2022 einen Entlastungszuschuss in Höhe von 84 558 000 Euro an die Künstlersozialkasse.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KSVG/34a?asof=2021-07-24#abs-2 (2) Der Entlastungszuschuss wird bei der Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe für das Kalenderjahr 2022 neben den in § 26 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Berechnungsgrundlagen berücksichtigt.

§ 34 § 35