Gesetze / Künstlersozialversicherungsgesetz
KSVG§ 34a
(weggefallen)
Änderungsverlauf
-
28.06.2022 Ausfertigung
§ 34a eingefügt durch Artikel 3a des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I 975)
BGBl. 2022 I S. 975
-
16.07.2021 Ausfertigung
§ 34a neu gefasst durch Artikel 2a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I 2970)
BGBl. 2021 I S. 2970
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.