Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG§ 26 (weggefallen)
Stand: 15.04.2026
Wird zitiert von 5
- VG Stuttgart, 07.06.2024 – 10 K 5943/22Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 24.03.2025 – 10 K 2965/22
- AG Hamburg, 11.07.2023 – 318b C 65/22Zitiert von 2
- BSG, 23.07.2002 – B 3 KR 63/01 RZitiert von 11
- VG Neustadt an der Weinstraße, 06.02.2025 – 4 K 678/24.NW
5 Entscheidungen zu § 26 KHG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 26 KHG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.