Gesetze / Kapitalanlagegesetzbuch

KAGB

§ 270 (weggefallen)

Stand: 01.01.2023

Bank- und KapitalmarktrechtBund3 Fassungen

Für § 270 KAGB liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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