Gesetze / JI-RL · CELEX 02016L0680-20160504

Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates

65 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand und Ziele
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
  5. Art 5 Fristen für die Speicherung und Überprüfung
  6. Art 6 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
  7. Art 7 Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
  8. Art 8 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
  9. Art 9 Besondere Verarbeitungsbedingungen
  10. Art 10 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  11. Art 11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
  12. Art 12 Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
  13. Art 13 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
  14. Art 14 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  15. Art 15 Einschränkung des Auskunftsrechts
  16. Art 16 Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
  17. Art 17 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
  18. Art 18 Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren
  19. Art 19 Pflichten des Verantwortlichen
  20. Art 20 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  21. Art 21 Gemeinsam Verantwortliche
  22. Art 22 Auftragsverarbeiter
  23. Art 23 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
  24. Art 24 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  25. Art 25 Protokollierung
  26. Art 26 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  27. Art 27 Datenschutz-Folgenabschätzung
  28. Art 28 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
  29. Art 29 Sicherheit der Verarbeitung
  30. Art 30 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
  31. Art 31 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
  32. Art 32 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  33. Art 33 Stellung des Datenschutzbeauftragten
  34. Art 34 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  35. Art 35 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
  36. Art 36 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
  37. Art 37 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
  38. Art 38 Ausnahmen für bestimmte Fälle
  39. Art 39 Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
  40. Art 40 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
  41. Art 41 Aufsichtsbehörde
  42. Art 42 Unabhängigkeit
  43. Art 43 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
  44. Art 44 Errichtung der Aufsichtsbehörde
  45. Art 45 Zuständigkeit
  46. Art 46 Aufgaben
  47. Art 47 Befugnisse
  48. Art 48 Meldung von Verstößen
  49. Art 49 Tätigkeitsbericht
  50. Art 50 Gegenseitige Amtshilfe
  51. Art 51 Aufgaben des Ausschusses
  52. Art 52 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
  53. Art 53 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
  54. Art 54 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
  55. Art 55 Vertretung von betroffenen Personen
  56. Art 56 Recht auf Schadenersatz
  57. Art 57 Sanktionen
  58. Art 58 Ausschussverfahren
  59. Art 59 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
  60. Art 60 Bestehende Unionsrechtsakte
  61. Art 61 Verhältnis zu bereits geschlossenen internationalen Übereinkünften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit
  62. Art 62 Berichte der Kommission
  63. Art 63 Umsetzung
  64. Art 64 Inkrafttreten
  65. Art 65 Adressaten