Gesetze / JI-RL · CELEX 02016L0680-20160504
Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates
65 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Ziele
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art 5 Fristen für die Speicherung und Überprüfung
- Art 6 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
- Art 7 Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
- Art 8 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art 9 Besondere Verarbeitungsbedingungen
- Art 10 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art 11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
- Art 12 Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Art 13 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
- Art 14 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art 15 Einschränkung des Auskunftsrechts
- Art 16 Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Art 17 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
- Art 18 Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren
- Art 19 Pflichten des Verantwortlichen
- Art 20 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art 21 Gemeinsam Verantwortliche
- Art 22 Auftragsverarbeiter
- Art 23 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Art 24 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art 25 Protokollierung
- Art 26 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Art 27 Datenschutz-Folgenabschätzung
- Art 28 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde
- Art 29 Sicherheit der Verarbeitung
- Art 30 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Art 31 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Art 32 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Art 33 Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Art 34 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Art 35 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
- Art 36 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Art 37 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Art 38 Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Art 39 Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
- Art 40 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
- Art 41 Aufsichtsbehörde
- Art 42 Unabhängigkeit
- Art 43 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Art 44 Errichtung der Aufsichtsbehörde
- Art 45 Zuständigkeit
- Art 46 Aufgaben
- Art 47 Befugnisse
- Art 48 Meldung von Verstößen
- Art 49 Tätigkeitsbericht
- Art 50 Gegenseitige Amtshilfe
- Art 51 Aufgaben des Ausschusses
- Art 52 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Art 53 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Art 54 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Art 55 Vertretung von betroffenen Personen
- Art 56 Recht auf Schadenersatz
- Art 57 Sanktionen
- Art 58 Ausschussverfahren
- Art 59 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
- Art 60 Bestehende Unionsrechtsakte
- Art 61 Verhältnis zu bereits geschlossenen internationalen Übereinkünften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit
- Art 62 Berichte der Kommission
- Art 63 Umsetzung
- Art 64 Inkrafttreten
- Art 65 Adressaten