Art 59 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/JI-RL/59#abs-1 (1) Der Rahmenbeschluss 2008/977/JI wird mit Wirkung vom 6. Mai 2018 aufgehoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/JI-RL/59#abs-2 (2) Verweise auf den in Absatz 1 genannten aufgehobenen Beschluss gelten als Verweise auf diese Richtlinie.