§ 4c Aufhebung der Stundung
Stand: 10.06.2019
Das Gericht kann die Stundung aufheben, wenn
Wird zitiert von 89 Entscheidungen zu § 4c InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Gera, 09.12.2024 – 7 T 393/24
- LG Dessau-Roßlau, 22.11.2012 – 1 T 265/12
- BGH, 22.10.2009 – IX ZB 160/09Zitiert von 8
- BGH, 13.09.2012 – IX ZB 191/11Insolvenzeröffnungsverfahren: Aufhebung der Kostenstundung bei unterlassener Bemühung um eine angemessene ErwerbstätigkeitZitiert von 3
- BGH, 08.01.2009 – IX ZB 167/08Zitiert von 2
- BGH, 05.06.2008 – IX ZA 7/08Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.05.2025 – IX ZB 8/25Beschwerde gegen die Aufhebung einer Verfahrenskostenstundung im Insolvenzverfahren: Verfahrensfehlerhafte Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Einzelrichterzuweisung; verschwiegene Strafverurteilung wegen Bankrottstraftaten und anderer Straftaten und Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe hinsichtlich der Bankrottstraftaten im Kostenstundungsaufhebungsverfahren
- LG Hamburg, 28.05.2024 – 327 T 3/24
- AG Duisburg, 15.11.2023 – 63 IN 65/23Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4c InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2013 Ausfertigung
§ 4c neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I 2379)
BGBl. 2013 I S. 2379
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.