§ 297 Insolvenzstraftaten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 71
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 11.04.2013 – IX ZB 94/12Restschuldbefreiung: Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin bzw. in der Wohlverhaltensperiode auf Grund rechtskräftiger Verurteilung wegen einer InsolvenzstraftatZitiert von 6
- LG Halle, 15.08.2012 – 3 T 17/12
- BGH, 26.06.2014 – IX ZB 80/13Insolvenzverfahren: Versagung der Restschuldbefreiung bei Verurteilung des Insolvenzschuldners wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung
- AG Göttingen, 06.06.2008 – 74 IN 314/01
- BGH, 13.02.2020 – IX ZB 55/18Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nur durch Insolvenzgläubiger mit angemeldeter Forderung zur Insolvenztabelle
- BGH, 03.02.2011 – IX ZB 228/08Rechtsschuldbefreiung: Zeitpunkt für einen VersagungsantragZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 27.02.2026 – VG 3 L 720/25Zitiert von 1
- BAG, 15.07.2021 – 6 AZR 460/20Verbraucherinsolvenz - Disposition über die ArbeitskraftZitiert von 10
- BGH, 15.07.2021 – IX ZB 33/20Restschuldbefreiungsverfahren: Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung nach zulässigem Versagungsantrag eines GläubigersZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 297 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/297#abs-1 (1) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn der Schuldner in dem Zeitraum zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/297#abs-2 (2) § 296 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 gilt entsprechend.