§ 294 Gleichbehandlung der Gläubiger
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/294#abs-1 (1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist nicht zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/294#abs-2 (2) Jedes Abkommen des Schuldners oder anderer Personen mit einzelnen Insolvenzgläubigern, durch das diesen ein Sondervorteil verschafft wird, ist nichtig.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/294#abs-3 (3) Eine Aufrechnung gegen die Forderung auf die Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfasst werden, ist nicht zulässig.
Wird zitiert von 121 Entscheidungen zu § 294 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Frankfurt (Oder), 13.04.2011 – S 29 R 438/10
- BGH, 21.07.2005 – IX ZR 115/04Insolvenzrecht: Kein allgemeines Aufrechnungsverbot für Insolvenzgläubiger in der Wohlverhaltensperiode; Umfang der Abtretung von Dienstbezügen nach § 287 Abs. 2 InsO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
- BFH, 01.09.2010 – VII R 35/08Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen Umsatzsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners, der im Rahmen einer aus dem Insolvenzbeschlag freigegebenen gewerblichen Tätigkeit erworben worden istZitiert von 25
- LG Potsdam, 22.02.2021 – 24 Qs 71/20
- FG Düsseldorf, 10.11.2004 – 18 K 321/04 AOZitiert von 5
- LG Münster, 31.08.2011 – 05 T 373/11
Zuletzt entschieden
- BSG, 18.04.2024 – B 5 R 8/22 RAufhebung bzw Rücknahme der Bewilligung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens - Rückforderung von für einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung zu Unrecht erbrachten Leistungen - Verschweigen von Hinzuverdienst - Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Feststellung einer Überzahlung und der Festsetzung einer Erstattungsforderung in der Wohlverhaltensphase zur Erlangung der RestschuldbefreiungZitiert von 4
- BGH, 21.03.2024 – IX ZB 56/22Geltendmachung von Insolvenzforderung und Forderung aus unerlaubter Handlung wegen UnterhaltspflichtverletzungZitiert von 3
- AG Flensburg, 29.01.2024 – 90 F 150/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 294 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2013 Ausfertigung
§ 294 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I 2379)
BGBl. 2013 I S. 2379
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.