§ 89 Vollstreckungsverbot
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 290
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 20.07.2023 – 6 AZR 112/23Drittschuldnerklage - Insolvenz - VollstreckungsverbotZitiert von 1
- BGH, 27.09.2007 – IX ZB 16/06Zitiert von 14
- BGH, 15.11.2007 – IX ZB 4/06Zitiert von 4
- BGH, 15.11.2007 – IX ZB 226/05Zitiert von 2
- AG Köln, 18.06.2021 – 70a IN 111/19 (283 M 555/21)
- OVG NRW, 13.03.2014 – 3 E 779/13
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 04.06.2026 – 1 Ws 21/26
- AG Hagen, 19.11.2025 – 144 C 78/25
- AG Sigmaringen, 14.10.2025 – 2 F 275/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 89 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/89#abs-1 (1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/89#abs-2 (2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/89#abs-3 (3) Über Einwendungen, die auf Grund des Absatzes 1 oder 2 gegen die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung erhoben werden, entscheidet das Insolvenzgericht. Das Gericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann insbesondere anordnen, daß die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen oder nur gegen Sicherheitsleistung fortzusetzen sei.