§ 172 Sonstige Verwendung beweglicher Sachen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/172#abs-1 (1) Der Insolvenzverwalter darf eine bewegliche Sache, zu deren Verwertung er berechtigt ist, für die Insolvenzmasse benutzen, wenn er den dadurch entstehenden Wertverlust von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an durch laufende Zahlungen an den Gläubiger ausgleicht. Die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen besteht nur, soweit der durch die Nutzung entstehende Wertverlust die Sicherung des absonderungsberechtigten Gläubigers beeinträchtigt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/172#abs-2 (2) Der Verwalter darf eine solche Sache verbinden, vermischen und verarbeiten, soweit dadurch die Sicherung des absonderungsberechtigten Gläubigers nicht beeinträchtigt wird. Setzt sich das Recht des Gläubigers an einer anderen Sache fort, so hat der Gläubiger die neue Sicherheit insoweit freizugeben, als sie den Wert der bisherigen Sicherheit übersteigt.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 172 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 27.04.2017 – I-12 U 42/15
- BGH, 17.09.2014 – XII ZR 140/12Vermieterpfandrecht: Pflicht des Pfandgläubigers zur Herausgabe des durch eigenmächtige Fruchtziehung ErlangtenZitiert von 1
- BGH, 13.07.2006 – IX ZR 57/05Zitiert von 6
- BGH, 24.01.2019 – IX ZR 110/17Ersatzaussonderungs- und absonderungsrechte im Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Getränkemarktbetreibers: Verlust der Befugnis des Schuldners zur Einziehung sicherungsabgetretener Forderungen und Veräußerung sicherungsübertragener oder unter Eigentumsvorbehalt erworbener Ware; Widerruf der Veräußerungsermächtigung durch die Berechtigten; Einziehung und Veräußerung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter; Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen eines Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechts; sekundäre Darlegungslast des InsolvenzverwaltersZitiert von 21
- BGH, 03.12.2009 – IX ZR 7/09Zitiert von 7
- OLG Frankfurt am Main, 21.05.2014 – 4 U 27/13
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.12.2019 – IX ZR 26/19Ersatzabsonderungsrecht im Insolvenzverfahren: Abtretung eines Rechts auf Gegenleistung an den Absonderungsberechtigten nach unberechtigter Einziehung einer Forderung durch den Schuldner bzw. den Insolvenzverwalter
- BGH, 12.12.2019 – IX ZR 27/19Wirksamkeit der Genehmigung von Rechtsgeschäften nach Eröffnung des InsolvenzverfahrensZitiert von 3
- OLG Köln, 12.06.2006 – 2 U 45/06
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 172 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.