§ 128 Betriebsveräußerung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 67
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 04.06.2002 – 4 Sa 57/02Zitiert von 13
- LAG Hamm, 04.06.2002 – 4 Sa 81/02Zitiert von 13
- LAG Köln, 28.01.2010 – 7 Sa 801/09
- BAG, 29.09.2005 – 8 AZR 647/04Betriebsbedingte Kündigung: Unwirksamkeit wegen Fehlens eines endgültigen Stilllegungsentschlusses im Zeitpunkt des Kündigungszugangs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 47
- LAG Hamm, 25.11.2004 – 4 Sa 1120/03Zitiert von 8
- LAG Hamm, 27.11.2003 – 4 Sa 767/03Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BAG, 25.05.2022 – 6 AZR 224/21Wiedereinstellungsanspruch in der InsolvenzZitiert von 3
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 – 3 Sa 314/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 – 3 Sa 271/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 128 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/128#abs-1 (1) Die Anwendung der §§ 125 bis 127 wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Betriebsänderung, die dem Interessenausgleich oder dem Feststellungsantrag zugrundeliegt, erst nach einer Betriebsveräußerung durchgeführt werden soll. An dem Verfahren nach § 126 ist der Erwerber des Betriebs beteiligt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/128#abs-2 (2) Im Falle eines Betriebsübergangs erstreckt sich die Vermutung nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder die gerichtliche Feststellung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 auch darauf, daß die Kündigung der Arbeitsverhältnisse nicht wegen des Betriebsübergangs erfolgt.