Gesetze / Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
IRG§ 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 38
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 03.01.2025 – 301 OAus 173/24Zitiert von 1
- OLG Bremen, 12.09.2018 – 1 Ausl. A 2/18
- OLG Hamm, 06.06.2017 – 2 Ausl. 133/16
- BVerfG, 16.01.2010 – 2 BvR 2299/09Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung verletzt Grundrechte des Betroffenen aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, wenn die Vollstreckung einer erschwerten lebenslangen Freiheitsstrafe droht - hier: Auslieferung in die Türkei zum Zweck der Strafverfolgung wegen Staatsschutzdelikten - Möglichkeit der Begnadigung nach türkischem Recht aufgrund tatbestandlicher Einschränkungen im Hinblick auf Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des GG unzureichendZitiert von 9
- BVerfG, 16.02.2001 – 2 BvR 200/01Zitiert von 3
- BVerfG, 27.07.1999 – 2 BvR 898/99Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 16.10.2025 – 2 OAus 199/25
- OLG Hamm, 21.08.2025 – 2 OAus 157/25
- OLG Dresden, 09.08.2024 – OAus 174/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 IRG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Über Einwendungen des Verfolgten gegen den Auslieferungshaftbefehl oder gegen dessen Vollzug entscheidet das Oberlandesgericht.