Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / IFG NRW · GV. NRW. S. 351

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen

14 Normen · ausgefertigt 27.11.2001 · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zweck des Gesetzes
  3. § 2 Anwendungsbereich
  4. § 3 Begriffsbestimmungen
  5. § 4 Informationsrecht
  6. § 5 Verfahren
  7. § 6 Schutz öffentlicher Belangeund der Rechtsdurchsetzung
  8. § 7 Schutz des behördlichenEntscheidungsbildungsprozesses
  9. § 8 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  10. § 9 Schutz personenbezogener Daten
  11. § 10 Einwilligung der betroffenen Person
  12. § 11 Kosten
  13. § 12 Veröffentlichungspflichten
  14. § 13 Beauftragte oder Beauftragterfür das Recht auf Information
  15. § 14 Inkrafttreten