Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / IFG NRW · GV. NRW. S. 351
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen
14 Normen · ausgefertigt 27.11.2001 · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Informationsrecht
- § 5 Verfahren
- § 6 Schutz öffentlicher Belangeund der Rechtsdurchsetzung
- § 7 Schutz des behördlichenEntscheidungsbildungsprozesses
- § 8 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- § 9 Schutz personenbezogener Daten
- § 10 Einwilligung der betroffenen Person
- § 11 Kosten
- § 12 Veröffentlichungspflichten
- § 13 Beauftragte oder Beauftragterfür das Recht auf Information
- § 14 Inkrafttreten