Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
IFG NRW§ 6 Schutz öffentlicher Belangeund der Rechtsdurchsetzung
Stand: 26.08.2026
Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen, soweit und solange
a) das Bekanntwerden der Information die Landesverteidigung, die internationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, des Verfassungsschutzes, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden beeinträchtigen würde oder
b) durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde oder
c) durch das Bekanntwerden der Information Angaben und Mitteilungen öffentlicher Stellen des Bundes oder anderer Länder ohne deren Zustimmung offenbart würden.
Entsprechendes gilt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Information zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung missbräuchlich verwendet werden soll.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 6 IFG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 05.05.2026 – 29 K 5394/23
- VG Köln, 05.06.2025 – 13 K 2095/21
- VG Düsseldorf, 27.06.2024 – 29 L 1319/24Zitiert von 3
- OVG NRW, 18.08.2015 – 15 A 97/13Kein Anspruch auf Informationszugang zu einer universitären Rahmenvereinbarung über Forschungsprojekte nach dem IFG NRW Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- VG Köln, 09.11.2023 – 13 K 4761/18Zitiert von 4
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 – 29 K 13562/16Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 11.08.2026 – 15 L 1487/26Bestehen eines Anspruchs auf Informationszugang nach dem IFG NRW zu Vergabeakten auch während eines Vergabenachprüfungsverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 15.07.2026 – 9 A 796/26Informationsfreiheitsrecht: Entbehrlichkeit einer Ermessensbegründung bei der Festsetzung der Mindestgebühr einer Rahmengebühr Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OVG NRW, 29.06.2026 – 15 B 646/25Presserechtlicher Auskunftsanspruch zu Rüstungsexporten; Reichweite des Schutzes der auswärtigen Beziehungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 IFG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.