Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
IFG NRW§ 7 Schutz des behördlichenEntscheidungsbildungsprozesses
Stand: 31.12.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/IFG%20NRW/7#abs-1 (1) Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidungen, für Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung sowie für Protokolle vertraulicher Beratungen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/IFG%20NRW/7#abs-2 (2) Der Antrag soll abgelehnt werden, wenn
a) sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht oder
b) das Bekanntwerden des Inhalts der Information die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung beeinträchtigt oder
c) es sich um Informationen handelt, die ausschließlich Bestandteil von Vorentwürfen und Notizen sind, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen und alsbald vernichtet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/IFG%20NRW/7#abs-3 (3) Informationen, die nach Absatz 1 vorenthalten worden sind, sind nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens zugänglich zu machen. Für Protokolle vertraulichen Inhalts gilt dies nur für die Ergebnisse.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 7 IFG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 27.06.2024 – 29 L 1319/24Zitiert von 3
- OVG NRW, 09.11.2006 – 8 A 1679/04Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes NRW auf Industrie- und Handelskammern; Zugang zu Wahlunterlagen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- OVG NRW, 28.07.2011 – 13a F 3/11Zitiert von 12
- VG Düsseldorf, 05.05.2026 – 29 K 5394/23
- VG Gelsenkirchen, 17.02.2020 – 20 K 4063/18Zitiert von 4
- VG Arnsberg, 30.12.2020 – 7 K 469/20
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 11.08.2026 – 15 L 1487/26Bestehen eines Anspruchs auf Informationszugang nach dem IFG NRW zu Vergabeakten auch während eines Vergabenachprüfungsverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Arnsberg, 06.12.2022 – 11 K 678/22Zitiert von 2
- VG Arnsberg, 11.03.2021 – 7 K 3187/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 IFG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.