Gesetze / Handwerksordnung

HwO

§ 56

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/56#abs-1 (1) Die Satzung der Handwerksinnung bedarf der Genehmigung durch die Handwerkskammer des Bezirks, in dem die Handwerksinnung ihren Sitz nimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/56#abs-2 (2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn

1.
die Satzung den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht,
2.
die durch die Satzung vorgesehene Begrenzung des Innungsbezirks die nach § 52 Abs. 3 Satz 2 erforderliche Genehmigung nicht erhalten hat.
§ 55 § 57