§ 56
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- VG Hannover, 12.12.2007 – 11 A 3614/06Zitiert von 1
- VG Hannover, 16.03.2011 – 11 A 6258/08Zitiert von 1
- VG Trier, 09.06.2010 – 5 K 74/10.TR
- BVerwG, 23.03.2016 – 10 C 23/14Satzungsänderung einer Handwerksinnung zur Einführung einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/56#abs-1 (1) Die Satzung der Handwerksinnung bedarf der Genehmigung durch die Handwerkskammer des Bezirks, in dem die Handwerksinnung ihren Sitz nimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HwO/56#abs-2 (2) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn
1.
die Satzung den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht,
2.
die durch die Satzung vorgesehene Begrenzung des Innungsbezirks die nach § 52 Abs. 3 Satz 2 erforderliche Genehmigung nicht erhalten hat.