Gesetze / Verordnung über Heizkostenabrechnung
HeizkostenV§ 10 Überschreitung der Höchstsätze
Stand: 10.06.2019
Rechtsgeschäftliche Bestimmungen, die höhere als die in § 7 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 genannten Höchstsätze von 70 vom Hundert vorsehen, bleiben unberührt.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 10 HeizkostenV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 30.01.2019 – XII ZR 46/18Auslegung eines Gewerberaummietvertrages hinsichtlich der Umlegung von Betriebskosten; Zulässigkeit rein verbrauchsabhängiger Kostenverteilungen; Voraussetzungen einer ergänzenden VertragsauslegungZitiert von 3
- BGH, 10.04.2019 – VIII ZR 250/17Versorgung von Nachbargrundstücken über eine Heizungsanlage: Anspruch der Heizenergiebezieher gegen den Rechnungsteller auf Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege vor Leistung eines NachzahlungsbetragesZitiert von 6
- AG Frankfurt am Main, 14.09.2023 – 33 C 3476/22 (26)
- OLG Hamm, 22.12.2005 – 15 W 375/04Zitiert von 5
- AG Fürstenfeldbruck, 30.11.2023 – 10 C 482/23 WEG
- LG Heidelberg, 25.02.2011 – 5 S 77/10
Zuletzt entschieden
- AG Tiergarten, 06.01.2011 – 10 C 156/10 WEG
- OLG Düsseldorf, 11.03.2003 – 24 U 74/02Zitiert von 3
- OLG Düsseldorf, 11.03.2003 – I-24 U 74/02
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 HeizkostenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.